AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen

(1) Sebastian Mader, c/o COCENTER, 86551 Aichach, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Steel-Merch“) betreibt unter der Webseite http://www.steel-merch.com ein Informationsangebot zu individuell bedruckbaren Textilwaren. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

(1) Unsere Produktdarstellungen und Angebote von Steel-Merch im Internet sind freibleibend und unverbindlich. Eine Kunden-Bestellung stellt das verbindliche Angebot dar. Steel-Merch kann ein Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung von Steel-Merch.

(2) Ein Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Belieferung von Steel-Merch durch unsere Lieferanten, sofern eine Falsch-/Nichtbelieferung nicht von Steel-Merch zu vertreten ist. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert, bereits erfolgte Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet Geringfügige, zumutbare Abweichungen (in Menge, Qualität, Größe, Form, Farbe) bleiben vorbehalten.

§ 3 Preise, Versandkosten, Zahlungsmodalitäten, Lieferung

(1) Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig. Der jeweilige Kaufpreis ist also vor der Lieferung eines Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Bei einem mehr als sieben tägigem Zahlungsverzug sind Geldschulden des Kunden mit 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiter gehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(2) Die in Angeboten aufgeführten Preise beinhalten alle anfallenden Steuern. Es erfolgt auf Rechnungen jedoch kein Ausweis von Umsatzsteuer, da die Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG von Steel-Merch in Anspruch genommen wird. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, Transportverpackungs-/Versandkosten trägt der Besteller (sofern nicht explizit als versandkostenfrei ausgewiesen). Ein Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Skonto wird ausschließlich auf Artikel-/Veredelungskosten gewährt, Neben-/Frachtkosten sind nicht abzugsfähig.

(3) Die Lieferung ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Der Mindestauftragswert beträgt 80 Euro.

(4) Vom Kunden genannte Liefertermine/-fristen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Steel-Merch verbindlich. Vereinbare Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Bestätigungs-Datum, jedoch nicht vor Klärung der für die Bestell-Ausführung zwingend nötigen Sachverhalte (Erbringung erforderlicher Mitwirkungshandlungen durch den Kunden etc.).

§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt, geistiges Eigentum

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Der Kunde kann nur mit Ansprüchen aufrechnen, die von Steel-Merch unbestritten anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) An ihren Angebotsunterlagen (Vorlagen, Muster, Kalkulationen etc.) behält sich Steel-Merch (auch in digitaler Form) das materielle und immaterielle Eigentum (z.B. Namens-, Urheberrechte) vor. Die Gestattung zur Nutzung dieser Rechte erfolgt nur in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfangs bei Vertragsdurchführung. Der Kunde sichert Steel-Merch zu, Inhaber aller erforderlichen Nutzungsrechte der Steel-Merch zur Verfügung gestellten Motiv-Vorlagen (Muster, Logos, Slogans, Designs etc.) zu sein. Sollte Steel-Merch von einem Dritten wegen deren Verwendung in Regress genommen werden, verpflichtet sich der Kunde Steel-Merch von der Inanspruchnnahme Dritter freizustellen. Weitergehende Ansprüche von Steel-Merch bleiben hierbei unberührt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Steel-Merch die hergestellten / veredelten Produkte für Werbezwecke, auf der Firmenwebsite, oder als Teil seiner Auslagen auf Messen und Ausstellungen als Muster (zur Darstellung der Produktionsmöglichkeiten und Qualität der Drucke) nutzten darf. Steel-Merch ist berechtigt, Informationen zu ausgeführten Aufträgen als Referenz in ihre Werbematerialien einzuschließen.

§ 5 Widerrufsrecht

Wir produzieren ausschließlich individualisierte Produkte. Hier ist ein Widerruf ausgeschlossen.

§ 6 Haftungsbegrenzung und Gewährleistung

(1) Vorbehaltlich der folgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Für die Verletzung unwesentlicher Vertragsverpflichtungen haftet Steel-Merch bei leicher Fahrlässigkeit nicht. Ansonsten ist die Haftung von Steel-Merch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach Art der Ware vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Für den Unternehmerregress gelten die gesetzlichen Vorschriften (zur Verjährung etc.).

(3) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware oder erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu prüfen und sowohl uns, als auch dem Lieferanten Beanstandungen zeitnah mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(5) Für Mängel leistet Steel-Merch Gewähr durch Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Vertragsrücktritt ist aber nur bei Vorliegen eines nicht unerheblichen Sachmangels möglich.

(6) Bei expliziter Vereinbarung im Rahmen der Annahme des Angebots kann die Gewährleistungsfrist (außer bei Arglist / Vorsatz) ab Gefahrenübergang auf ein Jahr festgesetzt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Garantien im rechtlichen Sinne werden von Steel-Merch nicht abgegeben.

§ 7 Beteiligung am System der Landbell AG

(1) Hinsichtlich der von uns erstmals in Deutschland in Verkehr gebrachten, mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 7 VerpackG dem bundesweit tätigen System der Landbell AG, Mainz, angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann oder ein juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Geschäftssitz von Steel-Merch ist der Erfüllungsort. Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.